Beschlüsse der Heiligen Synode vom 2. Juni 2017
Märtyer (Beschlüsse 1,2): Der 15. Februar/ 8. Amshir jeden Jahres wird zum Feiertag der Märtyrer der modernen Zeit erklärt; das Bischofsamt für Soziale Dienste richtet eine Stelle zur Betreuung der Märtyrerfamilien ein
Eheschließung (Beschluss Nr. 7): Das Bestehen eines kirchlichen Ehevorbereitungskurses ist die verbindliche Voraussetzung für das Eingehen einer Verlobung
Rituelle Reinheit (Beschluss Nr. 6): Der christliche Körper ist nie unrein, denn er ist der Altar des Heiligen Geistes. Dennoch ist bei bestimmten körperlichen Zuständen die Teilnahme am Abendmahl nicht möglich, nämlich: nächtlicher Samenerguss, ehelicher Verkehr, Menstruation, Wochenbett!
Suchtbekämpfung (Empfehlung Nr. 1): Die Diozesen sollen sich mehr um die Suchtbekämpfung kümmern. Jede soll zumindest einen Priester oder Kirchendiener für die Bertreuung von Fällen abstellen. Diözesen mit medizinischen Einrichtungen sollen möglichst eine psychiatrische Abteilung einrichten
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